Altersvorsorgedepot vererben: was im Todesfall mit dem Geld passiert
Von Florian Hörning, Gründer von Finance Made Simple, Spiegel-Bestseller-Autor · Stand 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Das Geld im Altersvorsorgedepot ist vererbbar. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können das Kapital auf einen eigenen Vertrag übertragen und behalten die Förderung. Andere Erben, auch Kinder, bekommen das Geld ausgezahlt, müssen aber die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen und den Gewinn versteuern.
Ehepartner: Förderung bleibt
Überträgt der überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner das Kapital auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag, bleibt die Förderung erhalten. Voraussetzung: Ihr habt nicht dauerhaft getrennt gelebt, und beide hatten den Wohnsitz in der EU oder im EWR. Der Partner muss die Übertragung selbst veranlassen.
Unverheiratete Paare fallen nicht unter diese Regel, auch nicht nach vielen gemeinsamen Jahren.
Kinder und andere Erben
Alle anderen Erben bekommen das Guthaben ausgezahlt. Vorher werden Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt. Den Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen versteuern die Erben mit ihrem persönlichen Steuersatz.
Lebenslange Rente und Garantiezeit
Wer den Versicherungstarif mit lebenslanger Rente wählt, kann eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Stirbt der Rentner in dieser Zeit, laufen die Zahlungen für die Restzeit weiter. Beim Auszahlplan gehört das Restkapital ohnehin den Erben.
Heute musst du nichts entscheiden
Die fertigen Produkte gibt es erst ab dem 1. Januar 2027, viele werden noch zertifiziert. Erst verstehen, dann in Ruhe wählen.
Häufige Fragen
Fällt Erbschaftsteuer an?
Grundsätzlich ja, auf den Wert nach Rückzahlung der Förderung. Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro je Kind und Elternteil.
Sollte ich einen Bezugsberechtigten eintragen?
Ja, gerade im Versicherungstarif. Damit ist klar geregelt, wer das Geld bekommt.
Vereinfachte Darstellung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand Oktober 2026.