Altersvorsorgedepot und Steuern: heute absetzen, später versteuern
Von Florian Hörning, Gründer von Finance Made Simple, Spiegel-Bestseller-Autor · Stand 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert besteuert. In der Ansparphase sind Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar, und Erträge wachsen ohne Abgeltungsteuer. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis mehr bringt. In der Auszahlung wird alles mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
In der Ansparphase: Günstigerprüfung
Du bekommst zuerst die Zulagen. Mit der Steuererklärung (Anlage AV) prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, bekommst du die Differenz zusätzlich erstattet.
Bei mittleren und höheren Einkommen ist das oft der Fall. Wer 42 Prozent Grenzsteuersatz hat, spart auf 1.800 Euro Beitrag plus 540 Euro Zulage spürbar mehr als die Zulage allein.
In der Auszahlphase: persönlicher Steuersatz
Alle Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind sonstige Einkünfte und werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Das gilt für Rente, Auszahlplan und die Einmalzahlung von bis zu 30 Prozent.
Weil das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, ist auch der Steuersatz meist niedriger als in der Ansparphase. Genau daraus entsteht der Vorteil. Große Einmalzahlungen können die Progression aber nach oben treiben, deshalb lohnt sich ein Plan für die Auszahlung.
Was du im Blick behalten solltest
- Beiträge über 1.800 Euro im Jahr werden nicht gefördert und später anders besteuert.
- Entnahmen vor 65 kosten Zulagen und Steuervorteile.
- Für Selbstständige und Gutverdiener ist der Sonderausgabenabzug oft der größere Hebel als die Zulage.
Heute musst du nichts entscheiden
Die fertigen Produkte gibt es erst ab dem 1. Januar 2027, viele werden noch zertifiziert. Erst verstehen, dann in Ruhe wählen.
Häufige Fragen
Muss ich das Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung angeben?
Für die Zulage nicht, die läuft über den Anbieter. Für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ja, über die Anlage AV. Der Anbieter meldet die Beiträge elektronisch ans Finanzamt.
Zahle ich in der Ansparphase Abgeltungsteuer?
Nein. Erträge im Altersvorsorgedepot werden erst bei der Auszahlung versteuert.
Fallen auf die Auszahlung Krankenkassenbeiträge an?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus im Alter ab, Details klären die Behörden noch. Wir halten diese Seite aktuell.
Vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung. Stand Oktober 2026.