Bisher galt: Wer selbstständig und nicht rentenversicherungspflichtig war, durfte nicht riestern, nur die Rürup-Rente stand offen. Das Altersvorsorgedepot öffnet die Zulagenförderung erstmals für alle Selbstständigen.
Die Zulagen sind dieselben: bis 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind. Dazu kommt die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben, die bei höheren Einkommen oft mehr bringt als die Zulage.
Für Unternehmer lohnt der Blick aufs Zusammenspiel mit Rürup, betrieblicher Vorsorge und der Holding. Das ist Beratungsthema, kein Rechnerthema.
Stand 15. Oktober 2026